GESELLSCHAFTSRECHT

Gerade bei beruflichen Veränderungen stehen Menschen oft auch vor der Entscheidung, wie sie in eine neu geplante Selbständigkeit gehen sollen. Hier ist es wichtig, das Ziel des Mandanten zu besprechen, um die richtige Rechtsform zu wählen. Nicht nur die Frage nach Haftungsrisiken bei Unternehmen sollen eine Entscheidungshilfe sein; auch laufende Kosten bei gewissen Gesellschaftsformen, Strukturproblematiken, Auflösungsthemen oder auch Weitergabeüberlegungen an Erben oder auch an Dritte sind zu berücksichtigen. Ob daher das Ziel des Mandanten als Einzelunternehmer, als OG, KG, Verein, GmbH, GmbH & Co KG, AG oder Privatstiftung am besten erreicht werden kann, muss vorab eruiert werden, denn Umstrukturierungen sind natürlich zeit- und auch kostenaufwendig. Erst dann werden alle notwendigen Schritte und der passende Gesellschaftsvertrag entworfen. Wesentlich ist daher für mich immer, das Ziel des Mandanten genau besprochen zu haben und zu kennen, denn die Gesellschaftsform und der entsprechende Gesellschaftsvertrag sollte auf die Zukunft des Unternehmens gerichtet sein, Entwicklungen in die beabsichtigte Richtung zulassen und zur Zielerreichung passend sein.

Natürlich berate ich meine Mandanten auch bei allen ein Unternehmen möglicherweise interessierenden weiterführenden Themen, wie Markenanmeldungen oder –schutz, Übertragungen von Geschäftsanteilen udgl. Sehr häufig erstelle ich diverse Dienstverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auch diverse spezielle für den Unternehmenszweck wesentliche Verträge.

Die Schwerpunkte meiner diesbezüglichen Tätigkeit im Gesellschafts- und Unternehmensrecht umfassen vor allem:

  • Beratung hinsichtlich der richtigen Auswahl der Rechtsform (zB GmbH, AG, KG, OG etc)
  • Errichtung und Prüfung des notwendigen Gesellschaftsvertrages sowie sämtlicher weiterer für die Gesellschaftsgründung inkl Registrierung im Firmenbuch erforderlicher Unterlagen
  • Erwerb und Veräußerung von ganzen Unternehmen, Unternehmensbestandteilen oder lediglich von Geschäftsanteilen
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen, Erstellung aller notwendigen Dokumente bei Sitzverlegungen, Änderungen im Stand der Gesellschafter oder hinsichtlich der Geschäftsführung etc im Firmenbuch
  • Verschmelzung, Einbringung und Spaltung von Gesellschaften
  • Anmeldung von Wort- oder Wortbildmarken
  • Erstellung diverser für jedes Unternehmen essentieller Verträge