FORDERUNGSBETREIBUNG

Verträge sind einzuhalten. Das ist auch richtig, doch manchmal halten sich Vertragsparteien nicht daran; dies aus diversesten Gründen. Trotz bereits eingetretener Fälligkeit werden offene Rechnungen häufig nicht beglichen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung hinsichtlich der Eintreibung offener Forderungen für meine Mandanten hat sich gezeigt, dass Mahnversuche des Gläubigerunternehmens gegenüber dem Schuldner häufig unbeantwortet und vor allem ergebnislos bleiben, jedoch trotzdem einen nicht unerheblichen Zeitaufwand verursachen.

Für meine Mandanten sorge ich daher für die (vorerst) außergerichtliche und – sofern nicht rasch fruchtend – gerichtliche Forderungseintreibung. Vorab wird von mir versucht, die Einbringungschancen einschätzen zu können. Doch eines gebe ich meinen Mandanten immer mit: Es ist zwar nicht sinnvoll, gutes Geld dem schlechten nachzuwerfen. Aber auf sein Recht und sein Geld zu verzichten, kann nicht die Alternative sein. Daher werden nach den ersten Schritten meinerseits nochmals klar die Chancen der Hereinbringung der Forderung besprochen.

Die Schwerpunkte meiner diesbezüglichen Tätigkeit im Bereich der Forderungsbetreibung umfassen vor allem:

  • Abklärung zum Bestehen der Forderung (inkl Klärung bzgl Verjährung)
  • Außergerichtliches Mahnwesen als erster Schritt
  • gerichtliche Betreibung / Geltendmachung der Forderung mittels Klage und die Erwirkung eines vollstreckbaren Exekutionstitels (Urteil)
  • Exekutionsführung nach vorheriger Recherche von Möglichkeiten und Chancen in dem speziellen Fall