IMMOBILIENRECHT

Gerade in der heutigen Zeit ist der Erwerb des Eigenheims von zentraler Bedeutung. Wenn Sie eine „nackte“ Liegenschaft, eine Wohnung oder ein Haus oä kaufen möchten, ist ein speziell auf den Einzelfall maßgeschneiderter Vertrag essentiell und sollte auf keinen Fall an dieser Stelle eingespart werden. Ich rate dringend von zu günstigen Vertragsabwicklungen oder der Verwendung von Vertragsschablonen ab, da hier die Gefahren für spätere Probleme sehr hoch angesiedelt sind. Jede Immobilientransaktion ist anders und muss (immer) auf die entsprechenden Gegebenheiten und Problemstellungen bereits im Kaufanbot und später auch im (grundbuchsfähigen) Vertragstext eingegangen werden. Gerne übernehme ich auch für Sie die Errichtung eines speziell maßgeschneiderten Kaufvertrages und die mit einer Immobilientransaktion einhergehende grundbücherliche Durchführung samt der Selbstberechnung der vom Käufer zu zahlenden Steuern und Gebühren (Grunderwerbsteuer und Grundbuchs- Eintragungsgebühr) und deren Abfuhr ans Finanzamt. Natürlich werden bei Bedarf von mir auch Pfandrechte, Wohnungsgebrauchsrechte, Fruchtgenussrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote udgl gelöscht oder für Sie im Grundbuch neu eingetragen. Die notwendige Treuhandschaft wickle ich zur Sicherheit aller Parteien immer über die Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien ab. Um spätere Probleme hintanzuhalten rate ich an, mich bereits vor Legung eines Kaufanbots zu kontaktieren.

Ich berate und betreue einerseits Privatpersonen, Unternehmen, Investoren sowie Projektentwickler bei einfachen, umfangreichen und auch höchst komplexen Immobilientransaktionen; andererseits habe ich mich seit nunmehr vielen Jahren auf die Beratung und umfassende Betreuung von Bauträgern und damit die Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem BTVG (Bauträgervertragsrecht) spezialisiert. Diese werden von mir vom Ankauf einer Liegenschaft weg bis hin zur Hilfe bei der jeweiligen Projektplanung in rechtlicher Sicht, von der (evtl späteren) Wohnungseigentumsbegründung an bis zur Abwicklung des Abverkaufes samt Errichtung und Einverleibung etwaiger Wohnungseigentumsverträge oder Servitutsverträge etc umfassend und mit vollem Engagement, also von Beginn des Projektes bis zum Ende, betreut.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist auch das Baurecht. In diesem speziellen Rechtsgebiet vertrete ich meine Mandanten bei der nachhaltigen Vertragsgestaltung des Baurechtsvertrages und den damit in der Folge zusammenhängenden Eintragungen im Grundbuch der Baurechtsliegenschaft. Das Baurecht hat gerade in den vergangenen Jahren das Interesse vieler Privatpersonen erlangt. Viele Liegenschaftseigentümer wollen ihr Eigentum an einer Liegenschaft nicht gänzlich hergeben und verkaufen, aber trotzdem ein monatliches Einkommen lukrieren. Gerade hier ist das zwischen 10 und 100 Jahren einzuräumende Baurecht von großem Interesse. Aufgrund der steigenden Immobilienpreise können sich auf diese Art auch wieder Privatpersonen ansonsten für diese nicht finanzierbare und zu teure, schöne Plätze wie Wohnungen oder Häuser leisten, da sie statt dem Kaufpreis der Liegenschaft nur den monatlichen Baurechtszins zu zahlen haben; dies neben den sowieso zu zahlenden Errichtungskosten des Bauwerkes.

Auch Immobilienmakler gehören zu meinen Mandanten. Diese benötigen zur Absicherung ihrer Provisionsansprüche gute Maklerverträge, die speziell für diese erstellt werden. Letztlich benötigen Makler auch oft Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Provision bei zahlungsunwilligen Auftraggebern oder Kunden. Hier kämpfe ich dann außergerichtlich oder letztlich oft vor Gericht, um die Ansprüche durchzusetzen.

Die Schwerpunkte meiner diesbezüglichen Tätigkeit im Immobilienrecht umfassen vor allem:

  • Umfassende Begleitung und ständige Betreuung bei der Entwicklung von Immobilienprojekten aller Assetklassen (von der Überlegung zum Ankauf bis hin zur Gesellschaftsgründung der Käufergesellschaft udgl)
  • Beratung in allen Fragen des Bauträgerrechts (Gestaltung, Verhandlung oder auch Prüfung von Bauträgerverträgen auf Käuferseite)
  • Gänzliche Betreuung von Bauträgern und gesamte Abwicklung von Bauträgerprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) von der Gestaltung des Bauträgervertrages bis zur Wohnungseigentumsbegründung oder dem Abverkauf an die Käufer etc
  • Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen oder Nachträgen dazu bei Änderungen
  • Begründung oder Änderungen von Wohnungseigentum im Grundbuch
  • Beratung im Baurecht und Erstellung von Baurechtsverträgen samt Eintragung des Baurechts im Grundbuch
  • Teilung und Vereinigungen von Liegenschaften
  • Errichtung, Prüfung und gesamte Abwicklung von privaten Liegenschaftstransaktionen (Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge) samt Übernahme von Treuhandschaften
  • Vertragsgestaltungen auch in den Bereichen Miete, Pacht und Baurecht
  • Durchführungen im Grundbuch, wie etwa die Eintragung von Eigentumsrechten, Servituten (Dienstbarkeiten), Hypotheken, Wohnungsgebrauchsrechten, Fruchtgenussrechten oder Veräußerungs- und Belastungsverbote; aber auch die Lastenfreistellung
  • die Selbstberechnung der anfallenden Grunderwerbs- und Grundbuchs-Eintragungsgebühr inkl der Immobilienertragssteuer, samt vollständiger Abfuhr an das zuständige Finanzamt
  • Grundverkehrsbehördliche Abwicklung bei Notwendigkeit einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung im Rahmen einer Immobilientransaktion
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen immobilien- und mietrechtlichen Angelegenheiten
  • Maklerrecht: wir betreuen laufend große Maklergesellschaften zu Fragen des Immobilienmaklerrechts