ZIVIL- & ZIVILPROZESSRECHT

Unser aller Leben ist sowohl in privater als auch in unternehmerischer Hinsicht von einer Vielzahl zivilrechtlicher Bestimmungen gekennzeichnet. Im Zivil- oder Privatrecht werden Rechtsverhältnisse zwischen verschiedenen Personen geregelt. Neben Eigentum- und Besitzrecht, geht es hierbei beispielsweise um Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht, Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen, Erb- und Familienrecht etc.

Meinen Mandanten stehe ich einerseits beratend, aufklärend und auch durch gestaltende Verträge zur Verfügung; andererseits auch bei der Rechtsdurchsetzung ihrer Rechte. Scheitern außergerichtliche Einigungsversuche ist die Anrufung des Gerichtes kaum noch vermeidbar. Ich berate und begleite daher meine Mandanten nicht nur im Vorfeld eines Zivilprozesses, sondern kämpfe für deren Interessen an vorderster Front, nämlich vor den Zivilgerichten.

Kommt es daher in zivilrechtlichen Bereichen letztlich zu Streitigkeiten, so gelten hierfür die Bestimmungen des Zivilprozessrechtes, welches die Anrufung des Gerichtes und den Zivilprozess vor den Zivilgerichten im Mittelpunkt hat. In den Gerichtsprozessen kämpfe ich mit vollstem Einsatz für die Interessen meiner Mandanten. Im Fokus steht aber immer das mit dem Mandanten vorab besprochene Ziel, das es zu erreichen gibt. Dies kann aufgrund diverser Überlegungen auf unterschiedlichste Weise erreicht werden. Wesentlich ist nur, dies nicht aus dem Auge zu verlieren und vehement dafür einzustehen. Essentiell ist eine gute Vorbereitung auf Verhandlungen sowie stilvolles, vor allem rechtlich fundiertes, aber evtl auch taktisches Vorgehen gegenüber Gegnern, Zeugen und den Gerichten.

Die Schwerpunkte meiner diesbezüglichen Tätigkeit im Zivil- und Zivilprozessrecht umfassen vor allem:

  • Erstellung „maßgeschneiderter“ Verträge zur Vorbeugung von Streitigkeiten
  • Errichtung von „maßgeschneiderten“ Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von diversen zivilrechtlichen Ansprüchen, wie etwa Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, Ansprüchen aus Verträgen, Bereicherung etc
  • Prüfung und Durchsetzung von offenen Forderungen Dritter
  • Errichtung diversester Verträge zur Regelung zivilrechtlicher Themen (bspw Mietverträge, Darlehensverträge, Leihverträge, Werkverträge uvm)
  • Errichtung letztwilliger Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Prüfung in Frage kommender Anspruchsgrundlagen und Bewertung etwaiger Prozesschancen oder –risiken
  • Erstellung von diversen Klagen, etwaigen Verfügungen, Schriftsätzen, Rechtsmitteln
  • Vertretung vor den Zivilgerichten
  • Führung von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gegnern