MIET & WOHNRECHT

Für Mietverhältnisse finden sich die wesentlichen Bestimmungen im Mietrechtsgesetz (MRG) sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Bei Mietverhältnissen (primär Miete oder Pacht) wird vorab immer unterschieden, ob dieses zur Gänze den Bestimmungen des MRG unterliegt (Vollanwendungsbereich), ob nur teilweise Bestimmungen des MRG zur Anwendung gelangen (Teilanwendungsbereich) oder ob das MRG für ein Mietverhältnis gar nicht gilt (Vollausnahme). Von dieser Einordnung hängen unterschiedliche und sehr wesentliche Rechtsfolgen ab, nämlich welche Rechte und Pflichten ein Vermieter oder ein Mieter hat und ob eine Überwälzung von Pflichten möglich ist etc. Es ist daher weshalb, schon bei der Mietvertragserrichtung vorab genau zu klären, ob bzw inwieweit das Mietverhältnis dem MRG unterliegt. Viele Regelungen finden sich gar nicht mehr im Gesetzestext, sondern in der geltenden Judikatur, weshalb das Mietrecht auch zu einem der komplexesten Rechtsgebiete zählt.

Um spätere Probleme oder auch Gerichtsverfahren zwischen Mieter und Vermieter hintanzuhalten, rate ich unbedingt davon ab, ein evtl kostenloses Vertragsmuster eines Mietvertrages zu verwenden. Hier ist Beratung vorab sehr wesentlich.

Im Miet- und Wohnrecht vertrete ich unter anderem seit vielen Jahren große Immobilienunternehmen mit zahlreichen Zinshäusern in Wien; weiters gehören neben namhaften Hausverwaltungen auch einzelne betroffene Wohnungseigentümer zu meinen Auftraggebern. Hauptsächliche Tätigkeiten meiner Kanzlei sind hier die Einbringung von Mietzinsklagen, Mietzins- und Räumungsklagen (inkl nachfolgender Exekution), evtl. Forderungsanmeldungen im Konkurs etc., die Bekämpfung von Eintrittsrechten, gerichtliche Aufkündigung und Räumungsklagen und Vertretung in Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Mietzinsüberprüfungsverfahren). Hier ist oft Einfallsreichtum und auch Fingerspitzengefühl gefragt, da es naturgemäß um streitige Causen geht, der Vermieter aber trotzdem oft ein Interesse hat, gewisse Mieter zu behalten; oder auch gerade nicht.

Neben dem Mietrecht ist auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von großer Bedeutung. Auch hier macht es einen großen Unterschied bei den Rechten und Pflichten der Parteien, ob das WEG zur Anwendung gelangt oder auch nicht. Diesbezüglich vertrete ich vor allem Hauseigentümer und Hausverwaltungen im streitigen Wohnrecht (Beschlussanfechtungsklagen, Mahnungen und Klagen nach §20, 27 WEG).

Natürlich kommt es im Zusammenhang mit miet- und wohnrechtlichen Aufgaben dann auch immer wieder zu Neuparifizierungen von Bestandsobjekten oder Nachträgen zum Wohnungseigentumsvertrag.

Die Schwerpunkte meiner diesbezüglichen Tätigkeit im Miet- und Wohnrecht umfassen vor allem:

  • Erstellung von Individual- und von Mandanten mehrfach zu verwendende Muster-Mietverträgen oder Muster-Pachtverträge
  • Prüfung von bestehenden Miet- und Pachtverträgen und Vertretung bei Streitigkeiten daraus
  • Prozessführung im Mietrecht (wie etwa Mietzinsklagen, Mietzins- und Räumungsklagen, Bekämpfung von Eintrittsrechten, Kündigungsverfahren, Räumungsklage, Verfahren vor der Schlichtungsstelle)
  • Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
  • Beratung und Vertretung in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, Beschlussfassungsverfahren
  • Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht